Die Antigenschnelltests sind nicht mehr für alle Menschen kostenlos. Lesen Sie hier, welche Personen weiter Anspruch auf kostenlose Tests haben und welche Kosten für andere gelten.
Weiterhin kostenlos für
- Kinder unter 5 Jahren (Ausweisdokument mitbringen)
- Schwangere bis SSW12 (Mutterpass mitbringen)
- Bewohnende/Besuchende von Pflegeheimen, Krankenhäusern, Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, Palliativdienste, Unterkünfte für Geflüchtete und Obdachlose, Eingliederungshilfe
- pflegende Angehörige
- Haushaltsangehörige von Infizierten (positives Testergebnis + Ihre Wohnbescheinigung mitbringen)
- Mitarbeitende im Gesundheitswesen, die sich freitesten müssen (positives PCR-Ergebnis mind. 3 Wochen alt + Quarantäne-Anordnung des Gesundheitsamtes mitbringen)
- Teilnehmende an SARS-CoV-2-Impfstoffstudien (Teilnahmebescheinigung mitbringen)
- Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (ärztliches Attest mitbringen)
3€ (in der Teststation nur Kartenzahlung)
- wenn Sie am selben Tag eine Veranstaltung im Innenraum besuchen (Eintrittskarte mitbringen)
- wenn Sie am selben Tag Kontakt zu Risikopatienten haben (z.B. an Krebs Erkrankte)
- wenn Sie am selben Tag eine über 60-jährige Person besuchen
- eine rote Corona-Warn-App haben
9,90€ (in der Teststation nur Kartenzahlung)
- für alle anderen, auf die keiner der genannten Gründe zutrifft