Mit ärztlichem Rezept können Sie die Milchpumpe kostenlos leihen. Wenn Sie uns das Rezept zukommen lassen, rechnen wir die Kosten gern direkt mit Ihrer Krankenkasse ab (die Kasse übernimmt die Kosten für ein Pumpen-Set, wenn Sie zwei benötigen, müssen Sie das zweite selbst zahlen). Das Rezept können Kinderärztin oder Frauenarzt ausstellen. Als Diagnose können darauf unterschiedliche medizinische Gründe stehen, z.B. Brustentzündung, verminderte Milchbildung oder neurologisch-cerebrale Erkrankungen beim Baby.
Auf dem Rezept steht, wie lange Sie die Milchpumpe behalten dürfen. Wenn Sie die Pumpe danach weiterhin aus medizinischen Gründen benötigen, senden Sie uns bitte ein Folgerezept. Am besten portofrei per Post: Einfach diesen Freiumschlag ausdrucken und das Rezept darin versenden.
Bitte beachten: Wenn Sie die Milchpumpe ohne gültiges Rezept behalten, tragen Sie die Kosten.